
Bürgschaften der LfA ist eine staatliche Förderung, die kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie freiberuflichen Personen in Bayern angeboten wird. Das Hauptziel dieser finanziellen Unterstützung besteht darin, die Wettbewerbsfähigkeit von Bayern als Geschäftsstandort mit Hilfe ausländischer Investitionen zu verbessern. Mit der finanziellen Unterstützung der LfA können Unternehmen und freiberufliche Personen ein stabiles Wachstum erreichen und nachhaltige Effekte erzielen, beispielsweise die Schaffung neuer Arbeitsplätze.
Die Förderung durch das Programm der Bürgschaften der LfA ist für mittelständische Unternehmen und freiberufliche Personen mit einem jährlichen Umsatz von maximal 500 Millionen Euro bestimmt. Die Unternehmen müssen ihren Sitz in Bayern haben und ihre ausländischen Investitionen müssen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von Bayern als Geschäftsstandort beitragen.
Die LfA bietet folgende Förderungsmöglichkeiten:
Bei Klein- und mittelständischen Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern, einem jährlichen Umsatz von nicht mehr als 50 Millionen Euro und einer Bilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen Euro bietet die LfA den universellen Kredit HaftungPlus an. Hier kann eine Haftung von bis zu 60% auf den universellen Kredit von maximal 4 Millionen Euro übernommen werden, falls eine vollständige Haftung für das Darlehen seitens der Bank des Unternehmens nicht möglich ist und keine ausreichenden Sicherheiten bereitgestellt werden können.
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