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Fachkräfterichtlinie: Finanzierung für dein Unternehmen in Sachsen

Die Fachkräfterichtlinie ist ein Programm zur Unterstützung von Unternehmen, die qualifizierte Fachkräfte suchen. Es bietet Förderungen und Maßnahmen zur Arbeitsverbesserung und Netzwerkbildung.

Sichern Sie sich eine qualifizierte Belegschaft mit der Fachkräfterichtlinie

Überblick über das Programm der Fachkräfterichtlinie

Die Fachkräfterichtlinie bietet eine Vielzahl von Unterstützungsleistungen für Unternehmen, die sich um qualifizierte Fachkräfte bemühen. Mit einem umfassenden Bündel von Maßnahmen wird der digitale Wandel, die Verbesserung der Arbeitsqualität, die Einrichtung von Unternehmens- und Branchenallianzen, die Förderung persönlicher und nicht-persönlichen Kosten sowie die Bildung von Netzwerken und Strukturen unterstützt. Unternehmen, öffentliche Einrichtungen, Kommunen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Bildungseinrichtungen, Verbände/Vereinigungen und Existenzgründer/in sind antragsberechtigt.

Wer ist für die Förderung durch die Fachkräfterichtlinie berechtigt?

Jeder, der seine Tätigkeit im Freistaat Sachsen ausführt, kann eine Förderung durch die Fachkräfterichtlinie beantragen. Förderfähig sind Deutsche Kreise und kreisfreie Städte, Deutsche Verwandtenstädte und Gemeinden, und andere Träger, die natürliche Personen oder juristische Personen oder Personenvereinigungen privaten und öffentlichen Rechts sind. Ein Bündnis von Fachleuten muss im Bezirk oder in der stadtverwalteten Stadt eingerichtet worden sein.

Bedingungen und Konditionen für die Förderung durch die Fachkräfterichtlinie

  • Die Förderung wird als Projektförderung vergeben.
  • Der Zweck ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 90% der förderfähigen Ausgaben und Kosten.
  • Die regionale Budgetzuteilung betrifft die Landkreise und Städte im Freistaat Sachsen, die Interesse an der Umsetzung der in dieser Richtlinie genannten Maßnahmen bekundet haben.
  • Die Verteilung des regionalen Budgets erfolgt jeweils zu einem Drittel auf der Grundlage der Einwohnerzahl, der Anzahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten und der durchschnittlichen Arbeitslosenzahl.
  • Projekte dürfen nicht zur Kofinanzierung aus anderen öffentlich geförderten Projekten verwendet werden, mit Ausnahme von Leistungen nach dem dritten Buch des Sozialgesetzbuches, die die Kofinanzierung Dritter ermöglichen.

Über die Fachkräfterichtlinie

Mit der Fachkräfterichtlinie haben Unternehmen endlich ein Instrument, um ihre Anstrengungen zur Sicherung qualifizierter Fachkräfte zu unterstützen. Durch die Bereitstellung von nicht rückzahlbare Zuschüssen und die Förderung der Bildung von Netzwerken und Strukturen, ermöglicht die Fachkräfterichtlinie es Unternehmen und Organisationen, den aktuellen und zukünftigen Herausforderungen auf dem Arbeitsmarkt effektiver zu begegnen. Ergreifen Sie die Initiative und sichern Sie sich qualifizierte Mitarbeiter für Ihr Unternehmen durch die Fachkräfterichtlinie.

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