Ausfallbürgschaften der Niedersächsischen Bürgschaftsbank: Finanzierung für dein Unternehmen in Niedersachsen


Auf einen Blick
Standort | Hannover |
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Staatliche Förderung durch die Ausfallbürgschaften der Niedersächsischen Bürgschaftsbank
Überblick über das Bürgschaftsprogramm der Ausfallbürgschaften der Niedersächsischen Bürgschaftsbank
Die Ausfallbürgschaften der Niedersächsischen Bürgschaftsbank stellen eine staatliche Förderung dar, die darauf abzielt, die wirtschaftliche Entwicklung kleiner und mittlerer Unternehmen zu fördern. Das Programm bietet temporäre Bürgschaften für Unternehmen und Start-ups, um fehlende oder unzureichende Kreditsicherheiten zu ersetzen oder zu ergänzen. Die Bürgschaften, die von der Bürgschaftsbank ausgestellt werden, sind Defizit- und Höchstbetragsbürgschaften, die mit den Bestimmungen über die Kreditnehmer-Einheit im Sinne des deutschen Kreditwesengesetzes (KWG) einhergehen.
Wer ist berechtigt, Fördermittel von der Ausfallbürgschaften der Niedersächsischen Bürgschaftsbank zu erhalten?
Antragsberechtigt sind Unternehmen, die eine existenzgründende Maßnahme planen oder bereits durchführen. Das Programm ist nicht spezialisiert und steht daher einer breiten Palette von Unternehmen zur Verfügung.
Bedingungen für die Förderung durch die Ausfallbürgschaften der Niedersächsischen Bürgschaftsbank
- Die Bürgschaftsbank bietet Bürgschaften unter Einhaltung der staatlichen Beihilfeanforderungen der Europäischen Kommission an.
- Bürgschaften dürfen keinem Unternehmen gewährt werden, das aufgrund einer früheren Entscheidung der Kommission eine Rückforderungsanordnung erhalten hat, die eine Beihilfe des Mitgliedstaats als unzulässig und mit dem Binnenmarkt unvereinbar erklärt hat.
- Für Kredite, die die "Kreditgeber" bereits vor Erhalt des Bürgschaftsantrags durch die Bürgschaftsbank bewilligt haben, sollen keine Bürgschaften übernommen werden.
- Bürgschaften können bis zu 80 % des einzelnen Kreditbetrags ausgestellt werden.
- Bei Eingang des Bürgschaftsantrags bei der Bürgschaftsbank wird ein gebührenpflichtiger Vermittlungsvertrag zwischen der Bürgschaftsbank und dem Antragsteller abgeschlossen.
- Bürgschaften werden nur gewährt, wenn die Kreditwürdigkeit durch einen Kreditgeber überprüft und die Kompatibilität des in dem Bürgschaftsantrag festgelegten Projekts mit den Zielen der staatlichen Wirtschaftsentwicklung beurteilt wurde.
Über die Ausfallbürgschaften der Niedersächsischen Bürgschaftsbank
Die Ausfallbürgschaften der Niedersächsischen Bürgschaftsbank sind eine Selbsthilfeinstitution der Wirtschaftsgemeinschaft mit dem Ziel, kleine und mittlere Unternehmen zu fördern. Sie bieten temporäre Bürgschaften an, um fehlende oder unzureichende Kreditsicherheiten zu ersetzen oder zu ergänzen. Der Bürgschaftsvertrag kommt erst mit Erhalt der Bürgschaftserklärung durch die Bürgschaftsbank und der Erfüllung aller im Bürgschaftsvertrag festgelegten aufschiebenden Bedingungen zustande.
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