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Bürgschaften der LfA: Finanzierung für dein Unternehmen in Bayern

Bürgschaften der LfA ist eine staatliche Förderung in Bayern, die KMUs und Freiberufler finanziell unterstützt, um den Geschäftsstandort Bayern wettbewerbsfähiger zu machen.

Bürgschaften der LfA - Ein Segen für Start-ups in Bayern

Überblick über das Programm der Bürgschaften der LfA

Bürgschaften der LfA ist eine staatliche Förderung, die kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie freiberuflichen Personen in Bayern angeboten wird. Das Hauptziel dieser finanziellen Unterstützung besteht darin, die Wettbewerbsfähigkeit von Bayern als Geschäftsstandort mit Hilfe ausländischer Investitionen zu verbessern. Mit der finanziellen Unterstützung der LfA können Unternehmen und freiberufliche Personen ein stabiles Wachstum erreichen und nachhaltige Effekte erzielen, beispielsweise die Schaffung neuer Arbeitsplätze.

Wer ist antragsberechtigt für die Bürgschaften der LfA?

Die Förderung durch das Programm der Bürgschaften der LfA ist für mittelständische Unternehmen und freiberufliche Personen mit einem jährlichen Umsatz von maximal 500 Millionen Euro bestimmt. Die Unternehmen müssen ihren Sitz in Bayern haben und ihre ausländischen Investitionen müssen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von Bayern als Geschäftsstandort beitragen.

Bedingungen und Konditionen der Bürgschaften der LfA

Die LfA bietet folgende Förderungsmöglichkeiten:

  • Ein universeller Förderkredit im Wert von 25.000 Euro bis zu 10 Millionen Euro mit einer Laufzeit von bis zu 20 Jahren. Die Förderung kann bis zu 100% der Investitionssumme finanzieren und bietet einen unter Marktrate liegenden Zinssatz.
  • Teilnahmen und Joint Ventures mit bedeutender bayerischer Beteiligung, die Gründung von Tochtergesellschaften, der Erwerb von Unternehmensimmobilien, strukturelle und maschinelle Investitionen, Anlagen und Büroausstattungen sowie Erstbestände und immaterielle Güter werden unterstützt.
  • Bürgschaften für den universellen Förderkredit oder Hausbankdarlehen. Die Übernahme von Bürgschaften ist bis zu 70% und einem maximalen Betrag von 5 Millionen Euro möglich. Die Laufzeit beträgt maximal 15 Jahre.

Bei Klein- und mittelständischen Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern, einem jährlichen Umsatz von nicht mehr als 50 Millionen Euro und einer Bilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen Euro bietet die LfA den universellen Kredit HaftungPlus an. Hier kann eine Haftung von bis zu 60% auf den universellen Kredit von maximal 4 Millionen Euro übernommen werden, falls eine vollständige Haftung für das Darlehen seitens der Bank des Unternehmens nicht möglich ist und keine ausreichenden Sicherheiten bereitgestellt werden können.

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