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Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg - InnovFin 70: Finanzierung für dein Unternehmen in Baden-Württemberg

Auf einen Blick

Standort
Stuttgart
Kategorie
Verwendungszweck
Umfang & Konditionen
Antragsberechtigte

Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg - InnovFin 70: Finanzierungschancen für innovative Unternehmen

Überblick zu Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg - InnovFin 70

Die Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg - InnovFin 70 ist ein Programm das vom EU-Rahmenprogramm Horizon 2020 unterstützt wird. Die Bürgschaftsbank stellt Kreditgarantien für Unternehmen in Baden-Württemberg bereit, die in innovative Aktivitäten investieren und bestimmte Wachstums- und Forschungsindikatoren erfüllen. Mit dem Ziel, die wirtschaftliche Entwicklung in der Region anzukurbeln und innovative Projekte zu fördern, stellt die Bürgschaftsbank Unternehmern und Existenzgründern bis zu 70% Kreditbetragszusicherungen aus.

Wer ist antragsberechtigt für Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg - InnovFin 70?

Antragsberechtigt sind Unternehmen und Existenzgründer, die in Baden-Württemberg tätig sind oder ein dort gefördertes Projekt durchführen. Um in den Genuss der Finanzierungsmöglichkeiten zu kommen, müssen bestimmte Anforderungen erfüllt werden. Hierzu zählen nicht nur die speziellen Innovationskriterien, sondern auch eine gute Kreditwürdigkeit sowie die Einhaltung der spezifischen Ausschlusskriterien.

Umfang & Konditionen der Förderung durch Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg - InnovFin 70

Im Rahmen der Kreditgarantie sind folgende Punkte zu beachten:

  • Die Garantie gilt für bis zu zehn Jahre und deckt bis zu maximal 70 % des Hauptkreditbetrags ab.
  • Die Garantie deckt sowohl das Kapital als auch die vereinbarten Zinsen für Zeiträume, die 90 Tage nicht überschreiten.
  • Spezielle Kosten wie Bearbeitungsgebühren und Strafzahlungen sind ausgeschlossen.
  • Der Mindestbetrag des garantierten Kredits beträgt 25.000 EUR, maximal jedoch 7.500.000 EUR.
  • Es wird eine einmalige Bearbeitungsgebühr von in der Regel 1,0 % des Bürgschaftsbetrags in Rechnung gestellt, mindestens jedoch 200 EUR.
  • Es wird eine jährliche Garantiegebühr von in der Regel 1,0 % des Kreditbetrags erhoben.
  • Das Kreditinstitut und der Kreditnehmer verpflichten sich zur sorgfältigen und getrennten Verwaltung der garantierten Kredite.

Die Bürgschaftsbank behält sich das Recht vor, die Kündigung des Kredits zu verlangen, wenn wesentliche Gründe im Zusammenhang mit der Nichteinhaltung oder gefährdeter Rückzahlungsfähigkeit vorliegen.

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