Darlehen der Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern – mv-Darlehen: Finanzierung für dein Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern


Auf einen Blick
Standort | Schwerin |
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Hilfreiche Unterstützung für Klein- und Mittelunternehmen durch das Darlehen der Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern
Überblick über das mv-Darlehen der Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern
Das mv-Darlehen der Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern ist ein Förderprogramm, das speziell zur Unterstützung kleinerer und mittlerer Unternehmen (KMU) in der Land- und Ernährungswirtschaft sowie in anderen Branchen im ländlichen Raum entwickelt wurde. Mit einer Finanzspritze zwischen 80.000 EUR und 1 Mio. EUR können Unternehmen Maßnahmen zur Markteinführung neuer Produkte finanzieren und auf diese Weise zur wirtschaftlichen Stärkung der ländlichen Raum tragen.
Wer ist berechtigt, die Förderung der Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern in Anspruch zu nehmen?
Die Förderung steht KMU gemäß EU-Definition, die im Bereich der Land- und Ernährungswirtschaft oder in anderen ländlichen Branchen tätig sind, zur Verfügung. Aber auch Existenzgründer in diesen Bereichen sind antragsberechtigt. Es ist wichtig, dass das Unternehmen seinen Sitz oder eine Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern hat.
Es gibt jedoch einige Ausnahmen: Unternehmen in der Fischerei, Aquakultur und der Verarbeitung dieser Produkte sowie Unternehmen in Schwierigkeiten sind von dieser Förderung ausgeschlossen.
Bedingungen und Bestimmungen für die Finanzierung durch die Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern
- Das Darlehen kann zwischen 80.000 EUR und maximal 1 Mio. EUR betragen.
- Das Darlehen wird zu 100% ausgezahlt, in Teilbeträgen, mit einer Laufzeit von maximal 20 Jahren für Investitionen und 8 Jahren für Betriebsmittel.
- Der Zinssatz ist bonitäts- und risikoabhängig und wird individuell nach der Auszahlung festgelegt.
- Eine vorzeitige Tilgung ist möglich.
- Nachweis der Kapitaldienstfähigkeit durch geeignete Dokumente erforderlich.
- Gesicherte Gesamtfinanzierung unter Einbeziehung des MV-Darlehens.
- Angemessener Einsatz von Eigenmitteln und Vorhandensein von Sicherheiten.
Für Existenzgründer gelten zudem besondere Bedingungen, dazu gehören unter anderem, der Hauptwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern bei Antragstellung, Gründung als Haupterwerb, Nachweis der branchenspezifischen und kaufmännischen Eignung.
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