
Die Fachkräfterichtlinie bietet eine Vielzahl von Unterstützungsleistungen für Unternehmen, die sich um qualifizierte Fachkräfte bemühen. Mit einem umfassenden Bündel von Maßnahmen wird der digitale Wandel, die Verbesserung der Arbeitsqualität, die Einrichtung von Unternehmens- und Branchenallianzen, die Förderung persönlicher und nicht-persönlichen Kosten sowie die Bildung von Netzwerken und Strukturen unterstützt. Unternehmen, öffentliche Einrichtungen, Kommunen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Bildungseinrichtungen, Verbände/Vereinigungen und Existenzgründer/in sind antragsberechtigt.
Jeder, der seine Tätigkeit im Freistaat Sachsen ausführt, kann eine Förderung durch die Fachkräfterichtlinie beantragen. Förderfähig sind Deutsche Kreise und kreisfreie Städte, Deutsche Verwandtenstädte und Gemeinden, und andere Träger, die natürliche Personen oder juristische Personen oder Personenvereinigungen privaten und öffentlichen Rechts sind. Ein Bündnis von Fachleuten muss im Bezirk oder in der stadtverwalteten Stadt eingerichtet worden sein.
Mit der Fachkräfterichtlinie haben Unternehmen endlich ein Instrument, um ihre Anstrengungen zur Sicherung qualifizierter Fachkräfte zu unterstützen. Durch die Bereitstellung von nicht rückzahlbare Zuschüssen und die Förderung der Bildung von Netzwerken und Strukturen, ermöglicht die Fachkräfterichtlinie es Unternehmen und Organisationen, den aktuellen und zukünftigen Herausforderungen auf dem Arbeitsmarkt effektiver zu begegnen. Ergreifen Sie die Initiative und sichern Sie sich qualifizierte Mitarbeiter für Ihr Unternehmen durch die Fachkräfterichtlinie.
Entdecke exklusive Accelerator-Optionen auf unserer Plattform, um dein Startup auf das nächste Level zu heben. Nutze unsere sorgfältig kuratierten Angebote und erhalte Zugang zu Ressourcen, Mentoring und Finanzierungsmöglichkeiten, die deinem Unternehmen den entscheidenden Schub geben.