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Gründungs- und Mittelstandsförderung - Beteiligungskapital für Unternehmensneugründungen: Finanzierung für dein Unternehmen in Hessen

Das Förderprogramm "Gründungs- und Mittelstandsförderung" bietet Finanzierungen für Start-ups und KMU. Mit Mitteln des ERP- und ESF, verwaltet durch die NBank, fördert es Existenzgründungen und nachhaltige Firmen.

Auf einen Blick

Standort
Wiesbaden
Kategorie
Accelerator
Verwendungszweck
Umfang & Konditionen
Antragsberechtigte
Existenzgründer/in

Mikromezzaninfonds-Deutschland: Für Gründungs- und Mittelstandsförderung

Übersicht über das Förderprogramm

Das Förderprogramm "Gründungs- und Mittelstandsförderung - Beteiligungskapital für Unternehmensneugründungen" bietet speziell kleinen und jungen Unternehmen sowie Start-ups eine Finanzierungsmöglichkeit in Form von stille Beteiligungen. Besonders adressiert sind Unternehmen, die Ausbildungen anbieten, aus der Arbeitslosigkeit gegründet werden, von Frauen oder Personen mit Migrationshintergrund geführt werden oder die kommerziell ausgerichtete soziale Unternehmen und ökologisch orientierte Unternehmen sind.

Wer ist für eine Förderung von Gründungs- und Mittelstandsförderung - Beteiligungskapital für Unternehmensneugründungen berechtigt?

Antragsberechtigt für die Unterstützung dieses Programmes sind vor allem Existenzgründerinnen und Existenzgründer. Insbesondere Unternehmen, die eine Ausbildung anbieten, aus der Arbeitslosigkeit gegründet wurden und von Frauen oder Personen mit Migrationshintergrund geführt werden, profitieren von dieser Förderung. Ebenso zählen ökologisch orientierte Unternehmen und kommerziell orientierte soziale Unternehmen zu den Zielgruppenunternehmen des Fonds.

Bedingungen zur Förderung von Gründungs- und Mittelstandsförderung - Beteiligungskapital für Unternehmensneugründungen

Die Förderung erfolgt durch eine typische stille Beteiligung des in der Investitionsgesellschaft ansässigen Unternehmens und trägt zur Stärkung des wirtschaftlichen Eigenkapitals bei. Folgende Bedingungen gelten für die Förderung:

  • Die maximale Investitionssumme beträgt 50.000 Euro, bei einer Laufzeit von zehn Jahren. Für Zielgruppenunternehmen beträgt die maximale Investitionssumme 150.000 Euro, wobei die Erstförderung auf 75.000 Euro begrenzt ist.
  • Die Rückzahlungen erfolgen ab dem siebten Jahr in drei gleichen Jahresraten.
  • Es fallen 8% p.a., zahlbar quartalsweise im Nachhinein an.
  • Bei Unternehmen mit besonders guter Bonität zum Zeitpunkt der Auszahlung beträgt die erfolgsunabhängige Vergütung 6,5% p.a.
  • Es gibt eine variable Gewinnbeteiligung von max. 1,5% p.a. der Einlage
  • Es fällt eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 3,5% der Einzahlung an.

Physische Sicherheiten sind für die Beantragung der Förderung nicht erforderlich.

Über Gründungs- und Mittelstandsförderung - Beteiligungskapital für Unternehmensneugründungen

Gründungs- und Mittelstandsförderung - Beteiligungskapital für Unternehmensneugründungen ist ein Förderprogramm, das aus Mitteln des ERP-Sonderfonds und des Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert wird. Das Förderprogramm wird von der NBank, der Investitions- und Förderbank Niedersachsens, verwaltet. Anträge werden über die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft im jeweiligen Bundesland eingereicht, in dem die Investition erfolgt.

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