Gründung & Nachfolge in Schleswig-Holstein: Finanzierung für dein Unternehmen in Schleswig-Holstein


Auf einen Blick
Standort | Kiel |
|---|---|
Kategorie | Accelerator |
Verwendungszweck | Investitionen und/oder Betriebsmittel
Von der Förderung ausgenommen sind:
Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben
Anschlussfinanzierungen und Prolongationen bestehender Darlehen
branchenbezogene Förderausschlüsse (Primärerzeugung landwirtschaftlicher Produkte, Fischerei und Aquakultur) bzw. Einschränkungen gem. jeweils gültiger De-minimis-Verordnung
Unternehmen in Schwierigkeiten und Sanierungskredite |
Umfang & Konditionen | Darlehensbetrag: 25.000 Euro bis 1.500.000 Euro je Vorhaben
Ausfallbürgschaft der BB-SH obligatorisch (60 %, 70 % oder 80 %)
Auszahlung: 100 %
Zinssatz: bonitätsabhängig nach dem Risikogerechten Zinssystem der KfW (RGZS)
Bereitstellungskosten: 0,25 % pro Monat ab Beginn des 7. Monats nach Darlehenszusage
Zinsbindung: 5 oder 10 Jahre
tilgungsfreie Zeit: 12 Monate
Laufzeit: bis zu 20 Jahre
wahlweise Raten- oder Annuitätendarlehen
monatliche Zins- und Tilgungszahlungen
bankübliche Besicherung |
Antragsberechtigte | Existenzgründer/innen, KMU, Freiberufler/innen |
Startup-Finanzierung von Gründung & Nachfolge in Schleswig-Holstein
Überblick über das Förderprogramm
Gründung & Nachfolge in Schleswig-Holstein ist ein Unternehmen, das sich auf die Förderung von Neu- und Nachfolgeunternehmen in Schleswig-Holstein spezialisiert hat. Sie bieten ein Darlehensprogramm an, welches speziell auf Unternehmen im Frühstadium ausgerichtet ist. Mit ihrem Standort in Kiel nehmen sie eine Schlüsselrolle in der lokalen Unternehmensgründerlandschaft ein.
Wer ist berechtigt, Fördermittel von Gründung & Nachfolge in Schleswig-Holstein zu erhalten?
Für das Förderprogramm von Gründung & Nachfolge in Schleswig-Holstein sind Existenzgründer/innen, KMU und Freiberufler/innen antragsberechtigt. Spezialisiert ist das Unternehmen auf die Förderungsphase der Unternehmensgründung.
Konditionen und Bedingungen der Förderung von Gründung & Nachfolge in Schleswig-Holstein
Das Förderangebot umfasst folgende Konditionen:
- Darlehensbeträge zwischen 25.000 Euro und 1.500.000 Euro je Vorhaben
- Ausfallbürgschaft der BB-SH ist obligatorisch (60 %, 70 % oder 80 %)
- Auszahlung: 100%
- Zinssatz ist bonitätsabhängig nach dem Risikogerechten Zinssystem der KfW
- Bereitstellungskosten sind 0,25 % pro Monat ab Beginn des 7. Monats nach Darlehenszusage
- Zinsbindung liegt bei 5 oder 10 Jahren
- 12 Monate tilgungsfreie Zeit
- Laufzeiten bis zu 20 Jahren
- Wahlweise Raten- oder Annuitätendarlehen
- Monatliche Zins- und Tilgungszahlungen
- Bankübliche Besicherung
Für die Antragstellung muss eine Hausbank kontaktiert werden.
Über Gründung & Nachfolge in Schleswig-Holstein
Gründung & Nachfolge in Schleswig-Holstein ist ein treibender Faktor in der Gründerszene von Schleswig-Holstein. Mit ihrem umfangreichen Förderprogramm tragen sie maßgeblich zur Entwicklung und zum Wachstum von Unternehmen bei. Ihre Mission ist es, ein Umfeld zu schaffen, in dem innovative Ideen in die Realität umgesetzt werden können. Ihre Erfahrung und ihr Engagement machen sie zu einem verlässlichen Partner für Startups und Freiberufler.
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