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Gründungs- und Mittelstandsförderung: Finanzierung für dein Unternehmen in Hessen

Gründungs- und Mittelstandsförderung ist eine Organisation in Hessen, die finanzielle Unterstützung und Beratung für Start-ups und KMU bietet, um deren Leistung und Wettbewerbsfähigkeit zu steigern.

Gründungs- und Mittelstandsförderung: Unterstützung für Start-ups und KMU in Hessen

Überblick über Gründungs- und Mittelstandsförderungsprogramm

Gründungs- und Mittelstandsförderung ist eine Förderorganisation mit Sitz in Kassel, Hessen, die finanzielle Unterstützung und Beratung für Start-ups und kleine und mittlere Unternehmen (KMU) anbietet. Sie zielen darauf ab, die Leistung und Wettbewerbsfähigkeit dieser Unternehmen zu erhöhen, indem sie Hilfestellung und Beratung zu wirtschaftlichen, finanziellen, personal- und organisationsbezogenen Fragen der Unternehmensführung anbieten. Sie fördern nicht nur Start-up-Beratungen, sondern auch Unternehmensberatungen, Coaching-Sitzungen und Check-Ups.

Wer ist für eine Förderung von Gründungs- und Mittelstandsförderung berechtigt?

Die Antragsberechtigten von diesem Förderprogramm umfassen Unternehmen, Existenzgründer/innen, Kommunen, Verbände/Vereinigungen und Öffentliche Einrichtungen. Insbesondere sind Geschäftsgründungsberatungen für Gründer mit einem geplanten ständigen Standort im Bundesland Hessen förderfähig.

Bedingungen und Voraussetzungen für Fördermittel der Gründungs- und Mittelstandsförderung

  • Die förderfähigen Ausgaben betragen bis zu 60 Prozent; im Falle von Geschäftsgründungsberatungen im ERDF-Schwerpunktgebiet sogar bis zu 75 Prozent.
  • Während der Beratung darf der Zuschuss 600 EUR pro Beratungstag nicht überschreiten (ERDF-Schwerpunktgebiet 650 Euro).
  • Pro Kalenderjahr und beratenem Start-up oder Unternehmen sind bis zu fünf Tage Beratungstätigkeit förderfähig.
  • Die Projekte müssen im Bundesland Hessen durchgeführt werden.
  • Die Gesamtfinanzierung des Projekts muss gesichert sein.

Aus der Förderung ausgeschlossen sind:

  • Juristische und Versicherungsfragen, sowie steuerberatende Tätigkeiten
  • Vorwiegend Sachverständigengutachten zum Inhalt
  • Unternehmungen und Aktivitäten, die gemäß Artikel 1 der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 aus dem Anwendungsbereich der De-minimis-Verordnung ausgeschlossen sind.

Über Gründungs- und Mittelstandsförderung

Die Gründungs- und Mittelstandsförderung mit Sitz in Kassel, Hessen, ist ein wichtiger Partner für Start-ups und KMU. Mit einem breiten Spektrum an Fördermaßnahmen und Beratungsdiensten unterstützen sie Unternehmen und Existenzgründer/innen umfassend bei der erfolgreichen Umsetzung ihrer unternehmerischen Ziele. Die Förderung ist als De-Minimis-Hilfe zur Unternehmensberatung vorgesehen. Sie steht Kammern, Verbänden und Institutionen offen, die in Hessen professionell qualifizierte und neutrale Beratung von Unternehmen und Unternehmern gewährleisten.

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