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Gründungsprämie im niedersächsischen Handwerk: Finanzierung für dein Unternehmen in Niedersachsen

Auf einen Blick

Standort
Hannover
Kategorie
Verwendungszweck
Umfang & Konditionen
Antragsberechtigte

Gründungsprämie im niedersächsischen Handwerk: Eine Führungsübersicht

Überblick über das Gründungsprämie im niedersächsischen Handwerk Programm

Das Gründungsprämie im niedersächsischen Handwerk Programm bietet eine finanzielle Unterstützung für Klein- und Mittelständische Unternehmen (KMU) im Handwerk. Du kannst eine finanzielle Unterstützung für die Schaffung eines neuen, unbefristeten, sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatzes in Vollzeit erhalten. Durch dieses Programm, das von der niedersächsischen Regierung gesponsert wird, ist es möglich, einen Zuschuss von bis zu 10.000 Euro zu erhalten. Die Zielsetzung des Programms liegt darin, die wirtschaftliche Basis von KMU langfristig zu sichern und ihre Marktposition zu stärken und auszubauen.

Wer ist antragsberechtigt für die Förderung von der Gründungsprämie im niedersächsischen Handwerk?

Die Förderung durch die Gründungsprämie im niedersächsischen Handwerk richtet sich an KMU im Handwerk mit einem festen Standort in Niedersachsen. Du musst innerhalb der letzten zwei Jahre gegründet worden sein, oder innerhalb der letzten zwei Jahre neue Mitglieder oder Aktionäre mit mehr als 25% des Kapitals und des Vorstands aufgenommen haben.

Bedingungen und Konditionen der Förderung durch die Gründungsprämie im niedersächsischen Handwerk

  • Die Förderung ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 10.000 Euro
  • Der neu geschaffene Arbeitsplatz muss sich in Niedersachsen befinden
  • Es muss eine neue Vollzeitkraft eingestellt werden, die dauerhaft und Vollzeit beschäftigt ist (mindestens 35 Stunden/Woche)
  • Die Übernahme von Auszubildenden ist möglich
  • Die Auszahlung erfolgt gemäß dem Prinzip der Kostenrückerstattung im Rahmen der Nachweispflicht
  • Das Projekt ist grundsätzlich auf 12 Monate begrenzt
  • Nicht gefördert werden Personen, die bereits zwölf Monate vor der Einstellung im Unternehmen tätig waren, geringfügige Beschäftigungen und Arbeitsverträge, die vor Erhalt einer Genehmigung abgeschlossen wurden.

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