Gründungs- & Wachstumsfinanzierung sowie Liquiditätsmaßnahmen (GuW) : Finanzierung für dein Unternehmen in Sachsen


Auf einen Blick
Standort | Leipzig |
|---|---|
Kategorie | Accelerator |
Verwendungszweck | Investitionsdarlehen
- Gründung
- Festigung
Betriebsmitteldarlehen
- Beschaffung und Aufstockung des Material-, Waren- oder Ersatzteillagers
-Sonstige Betriebsmittel
Liquiditätshilfedarlehen
- Finanzierung von Forderungsausfällen und verzögerten Forderungen
-Finanzierung von zusätzlichem bzw. erhöhtem Betriebsmittelbedarf zum Zweck der Umsatzausweitung
-Verbesserung der Finanzierungsstruktur von Unternehmen, etwa durch Umschuldung von Kontokorrentkrediten und anderen kurzfristig fälligen Passiva (außer Steuern und öffentlichen Abgaben) in längerfristige Verbindlichkeiten |
Umfang & Konditionen | Vorgaben ERP-Mittel , De-minimis-Beihilfeverordnung
-der Antragsteller verfügt über die nötige fachliche und kaufmännische Qualifikation
-die unternehmerische Tätigkeit dient dauerhaft dem Haupterwerb
-das Projekt ist finanziell tragfähig
Art der Förderung
Darlehen mit Zinsverbilligung (Anteilsfinanzierung)
Höhe
bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten
Höchstbetrag
jeweils bis zu 2,5 Millionen EUR je Vorhaben für Investitionen und Betriebsmittel / Liquiditätshilfemaßnahmen
Laufzeit
Investitionsdarlehen
5 Jahre / davon max. ein Jahr tilgungsfrei
bis 10 Jahre / davon max. zwei Jahre tilgungsfrei
bis 20 Jahre / davon max. drei Jahre tilgungsfrei
Die Inanspruchnahme 20-jähriger Laufzeiten ist unabhängig vom Investitionsvorhaben möglich, sofern die Investitionsgüter im Anlagevermögen aktivierungsfähig sind. Generell soll sich die Laufzeit an der betriebsgewöhnlichen Nutzung orientieren. Betriebsmittel- / Liquiditätshilfedarlehen
5 Jahre / davon max. ein Jahr tilgungsfrei
Es gilt jeweils ein Festzins für die gesamte Laufzeit, außer bei Darlehen mit einer Laufzeit von mehr als 10 Jahren. Tilgung
Gründungsvorhaben:
nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre in gleich hohen monatlichen Raten
Wachstumsvorhaben:
nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre in gleich hohen vierteljährlichen Raten
Eine vorzeitige vollständige oder teilweise außerplanmäßige Tilgung des ausstehenden Darlehensbetrages ist während der ersten Zinsbindungsphase gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich. Auszahlung
100 Prozent
Bereitstellungsprovision
0,15 Prozent pro Monat (beginnend zwei Bankarbeitstage und einen Monat nach dem Datum der Zusage der SAB)
Zinssatz
Zinsverbilligung
bis zu 1,0 Prozent p.a für Gründungsvorhaben
bis zu 0,7 Prozent p.a. für Festigungsvorhaben
(in den ersten 5 bzw. 10 Jahren)
dein Zinssatz wird für dich individuell anhand des risikogerechten Zinssystems (RGZS) der KfW ermittelt und jeweils am Tag der Zusage festgelegt. Weitere Informationen zu den Konditionen, Zinsbindung und Verzinsung findest du unter Konditionen. Bei den angegebenen Endkreditnehmerzinssätzen handelt es sich um Obergrenzen. Beihilfe
Die Zinsverbilligung stellt eine De-minimis-Beihilfe dar. |
Antragsberechtigte | Natürliche Personen, KMU, Freiberufler |
Alles über die Finanzierung von Startup-Unternehmen durch Gründungs- und Wachstumsfinanzierung sowie Liquiditätsmaßnahmen (GuW)
Eine Übersicht der GuW-Finanzierungsprogramme
Das GuW Programm zielt darauf ab, Startup-Unternehmen durch Darlehen in ihrer Gründungs- und Wachstumsphase zu unterstützen. Diese Organisation konzentriert sich auf die Aufstockung der Finanzmittel von Innovatoren und Unternehmern durch Kreditfazilitäten von bis zu 250.000€ und mehr, welche durch die Vorgaben der ERP-Mittel und De-minimis-Beihilfeverordnung geregelt sind.
Wer hat Anspruch auf GuW-Finanzierung?
Die Gründungs- und Wachstumsfinanzierung sowie Liquiditätsmaßnahmen sind auf verschiedene Teilnehmer ausgerichtet, einschließlich natürlicher Personen, KMU und Freiberuflern. Wichtig ist, dass Antragsteller über eine entsprechende fachliche und kaufmännische Qualifikation verfügen. Auch soll die Unternehmerische Tätigkeit dauerhaft dem Haupterwerb dienen und die Voraussetzung erfüllen, dass das Projekt finanziell tragfähig ist.
Bedingungen für die GuW-Finanzierung?
Die GuW-Finanzierung unterliegt bestimmten Bedingungen und Konditionen. Hier sind einige der Hauptmerkmale:
- Die Höhe der Darlehen kann bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten betragen, mit einer Obergrenze von jeweils bis zu 2,5 Millionen EUR je Vorhaben für Investitionen und Betriebsmittel / Liquiditätshilfemaßnahmen.
- Die Darlehen haben unterschiedliche Laufzeiten. Investitionsdarlehen können 5, 10 oder bis zu 20 Jahren gewährt werden, wobei in den ersten Jahren keine Tilgung erforderlich ist.
- Die Auszahlung erfolgt zu 100 Prozent.
- Der Zinssatz für Gründungsvorhaben kann bis zu 1,0 Prozent und für Festigungsvorhaben bis zu 0,7 Prozent betragen. Der individuelle Zinssatz wird anhand des risikogerechten Zinssystems (RGZS) der KfW ermittelt.
- Jeder Antragsteller muss den Antrag vor Beginn des Vorhabens bei seiner Hausbank einreichen, die den Antrag anschließend an die SAB weiterleitet.
Die GuW-Organisation bietet durch ihre verschiedenen Programme eine breite Palette an Finanzierungsmöglichkeiten für Startups und Unternehmen in der Wachstumsphase. Mit ihren vielfältigen Angeboten kann sie eine wertvolle Quelle für Finanzmittel für dein Unternehmen darstellen.
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