Handwerksbeteiligungen: Finanzierung für dein Unternehmen in Hessen


Auf einen Blick
Standort | Wiesbaden |
|---|---|
Kategorie | Accelerator |
Verwendungszweck | |
Umfang & Konditionen | |
Antragsberechtigte | Unternehmen, Existenzgründer/in |
Finanzierungsmöglichkeiten für mittelständische Unternehmen durch Handwerksbeteiligungen
Überblick über das Programm von Handwerksbeteiligungen
Die Handwerksbeteiligungen bieten ein Finanzierungsangebot für das hessische KMU-Sektor. Der Fokus liegt auf Unternehmen, die Alternativen zur Finanzierung für die Umsetzung ihrer Produktinnovationen, in der anschließenden Marktentwicklung und in ihren Wachstumsphasen benötigen. Darüber hinaus stellen sie auch Mittel für Unternehmen bereit, die ihr Eigenkapital stärken müssen, um an zusätzliches Fremdkapital zu gelangen.
Wer ist förderfähig von Handwerksbeteiligungen?
Zu den antragsberechtigten Unternehmen gehören kleine und mittelständische gewerbliche Unternehmen, einschließlich des Handwerks, mit einem Gruppenumsatz von bis zu 5 Millionen Euro. Finanzielle Unterstützung für Unternehmen in Schwierigkeiten ist ausgeschlossen. Unternehmen in Hessen, die in der Start-, Innovations- und Wachstumsphase ihre wirtschaftliche Basis mit Eigenkapital oder eigenkapitalähnlichen Mitteln stärken möchten, kommen für eine Förderung in Frage.
Bedingungen und Konditionen der Förderung durch Handwerksbeteiligungen
Handwerksbeteiligungen bietet Finanzierungen in Form von typisch stillen Beteiligungen an. Hierbei gibt es spezifische Bedingungen und Konditionen:
- Die Unterstützung erfolgt in Form von typisch stillen Beteiligungen. Dabei sollten Beteiligungen aus Sicht der Gesamtfinanzierung des Projekts erfolgen, welche durch Banken oder andere Kapitalanbieter gesichert sein muss.
- Die Beteiligungen können in mehreren Raten oder in einem Betrag ausgezahlt werden.
- Die Höhe der Beteiligung kann bis zu €1,5 Millionen pro Unternehmen betragen.
- Stille Beteiligungen können zusätzliche Vereinbarungen umfassen, wie Kapitalaufwertungsregulierungen oder Beteiligung am Verkauf von Geschäftsvermögen.
- Die Beteiligung wird zum Nennwert ausgezahlt und in der Regel über zehn Jahre, verteilt auf drei Jahre (33% im 8. Jahr, 33% im 9. Jahr und 34% im 10. Jahr) zurückgezahlt.
- Die Gesamtvergütung für die stille Beteiligung besteht aus einer festen und einer leistungsabhängigen Vergütung pro Jahr.
Über Handwerksbeteiligungen
Die Handwerksbeteiligungen ist eine Organisation, die durch die Bereitstellung von Eigenkapital und eigenkapitalähnlichen Mitteln die hessische Wirtschaft stärkt. Sie arbeiten daran, mittelständischen Unternehmen die Zugangsmöglichkeiten zu Eigenkapital zu verbessern und so ihre Innovation und Wachstumsaussichten langfristig zu fördern.
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