Innovationsförderung: Finanzierung für dein Unternehmen in Hessen


Auf einen Blick
Standort | Offenbach am Main |
|---|---|
Kategorie | Accelerator |
Verwendungszweck | |
Umfang & Konditionen | |
Antragsberechtigte | Existenzgründer/in, Forschungseinrichtung, Hochschule, Unternehmen, Verband/Vereinigung |
Innovationsförderung: Der Beschleuniger für Start-ups und innovative Unternehmen
Übersicht über das Innovationsförderungsprogramm
Innovationsförderung ist eine in Hessen ansässige Beschleunigerorganisation, die sich auf die Förderung von Unternehmen und Start-ups in den Bereichen Energietechnik und Forschung & Entwicklung spezialisiert hat. Sie bieten verschiedene Arten von Finanzhilfen an, darunter Beteiligungen und Zuschüsse. Das Hauptziel von Innovationsförderung ist es, schnell wachsende und/oder innovative Unternehmen zu stärken indem diese mit zinsgünstigen Darlehen unterstützt und so die durchleitenden Banken zu 70 Prozent vom Ausfallrisiko entlastet werden.
Wer ist förderberechtigt bei Innovationsförderung?
Das Angebot von Innovationsförderung liegt offen für Existenzgründer, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Unternehmen und Vereinigungen. Klein- und Mittelständische Unternehmen (KMU), mittelständische Unternehmen mit weniger als 500 Mitarbeitern (Kleine MidCaps) sowie natürliche Personen, die ein Unternehmen gründen oder übernehmen, können sich ebenfalls bewerben. Das Förderprogramm hat keinen festgelegten Mindestbetrag, aber eine maximale Obergrenze von 7,5 Millionen Euro. Dabei können Projekte bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben unterstützt werden. Ausgeschlossen sind unter anderem börsennotierte Unternehmen und solche, die mit bestimmten Branchen wie Waffenhandel, Drogen, Alkohol, Pornografie usw. agieren.
Bedingungen für die Förderung durch Innovationsförderung
- Das Projekt muss mindestens einem der festgelegten Innovationskriterien entsprechen.
- Das Projekt muss grundsätzlich nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg haben und die Gesamtförderung muss gesichert sein.
- Die geförderten Unternehmen müssen ihren Sitz in Deutschland haben.
- Die Maßnahme muss einen positiven Effekt auf Hessen haben und/oder der Firmensitz muss im Bundesland Hessen liegen.
- Das Darlehen muss vor dem Start des Projekts bei der Hausbank beantragt werden.
- Die Laufzeit für Betriebsmittelkredite kann bis zu drei (Endfälligkeit) oder fünf Jahre betragen. Bezüglich der Investitionsfinanzierung werden Laufzeiten von fünf, sieben oder zehn Jahren angeboten.
- Bei vorzeitigen Tilgungen ist eine Vorfälligkeitsentschädigung möglich.
Insgesamt unterstützt Innovationsförderung Start-ups und bestehende Unternehmen dabei, innovative Projekte voranzutreiben und die Investitionen in die Zukunft so zu unterstützen.
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