Maritimes Forschungsprogamm: Finanzierung für dein Unternehmen in Deutschlandweit


Auf einen Blick
Standort | Berlin |
|---|---|
Kategorie | Government Grants |
Verwendungszweck | Forschungs- und Entwicklungsprogramm für die maritime Wirtschaft in den Bereichen Schiffstechnik, Produktion maritimer Systeme, Schifffahrt und Meerestechnik
Stärkung von Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit Fortschritte auf diesen vier Gebieten erzielen:
MARITIME.green – Umweltschonende maritime Technologien
MARITIME.smart – Maritime Digitalisierung und smarte Technologien
MARITIME.safe – Maritime Sicherheit
MARITIME.value – Maritime Ressourcen |
Umfang & Konditionen | . Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind grundsätzlich die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten.
Grundsätzlich wird eine angemessene Eigenbeteiligung von mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen
Kosten vorausgesetzt. Für KMU sind unter Berücksichtigung etwaiger Zuschläge nach Artikel 25 AGVO Förderquoten
von bis zu 80 % möglich.
Bezogen auf den einzelnen Zuwendungsempfänger soll der Umfang aller Unteraufträge bzw. Fremdleistungen die
Hälfte seiner eigenen Projektkosten nicht übersteigen. |
Antragsberechtigte | Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft |
Fördermöglichkeiten durch das Maritimes Forschungsprogramm
Überblick über das Maritimes Forschungsprogramm
Das Maritimes Forschungsprogrmm ist eine Förderorganisation der Regierung, deren Hauptaugenmerk auf Forschung und Entwicklung liegt. Sie hat ihren Sitz in Berlin, ist aber deutschlandweit tätig. Ihre Förderungen sind in Form von Zuschüssen erhältlich, die Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft nutzen können, um ihre Projekte zu finanzieren und voranzutreiben.
Wer ist förderfähig beim Maritimes Forschungsprogramm?
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die ihren Schwerpunkt in den Bereichen Forschung und Entwicklung haben, können von den Förderungen des Maritimes Forschungsprogramms profitieren. Ein relevantes Projekt und eine angemessene Eigenbeteiligung von mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten sind die Hauptvoraussetzungen für die Förderfähigkeit. Des Weiteren sollten die Unteraufträge bzw. Fremdleistungen die Hälfte der eigenen Projektkosten nicht übersteigen.
Bedingungen und Konditionen der Förderung vom Maritimes Forschungsprogramm
- Die Bemessungsgrundlage für Zuwendungen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten.
- Es wird erwartet, dass ein antragsberechtigtes Unternehmen mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten selbst trägt.
- Für KMUs sind Förderquoten von bis zu 80% möglich, unter Berücksichtigung etwaiger Zuschläge nach Artikel 25 AGVO.
- Der Umfang aller Unteraufträge bzw. Fremdleistungen sollte die Hälfte der eigenen Projektkosten nicht übersteigen.
Wie bewirbt man sich?
Das Antragsverfahren für das Maritimes Forschungsprogramm beginnt mit der Vorlage einer Projektskizze. Nach der Überprüfung und Genehmigung dieser Skizze können Förderanträge über das Förderportal des Bundes eingereicht werden.
Weitere Informationen und detaillierte Antragshinweise findest du in den bereitgestellten Links:
Mit dem Maritimes Forschungsprogramm kannst du deine Forschungsprojekte einen Schritt weiter bringen. Nutze diese Gelegenheit und bewirb dich noch heute!
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