Mittelstandsförderung – B.II.1 – Markteinführung innovativer Produkte: Finanzierung für dein Unternehmen in Sachsen


Auf einen Blick
Standort | Dresden |
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Startup-Finanzierung durch die Mittelstandsförderung B.II.1 – Markteinführung innovativer Produkte
Übersicht des Förderprogramms der Mittelstandsförderung B.II.1
Die Mittelstandsförderung B.II.1 – Markteinführung innovativer Produkte ist eine Accelerator-Organisation mit Sitz in Dresden, Sachsen, die sich auf Consulting, Forschung & Entwicklung sowie Außenhandel spezialisiert hat. Der Förderschwerpunkt liegt in der Unterstützung bei der Umsetzung von innovativen Ideen in marktfähige Produkte, Prozesse oder Dienstleistungen und deren Anpassung mit dem Ziel signifikanter Verbesserungen. Zudem wird die Sicherung von privaten Forschungs- und Entwicklungsergebnissen unterstützt.
Wer ist für eine Förderung durch die Mittelstandsförderung B.II.1 berechtigt?
Zu den antragsberechtigten Personen gehören Unternehmen und Existenzgründer, gewerblich tätige kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die ihren Sitz oder ihre Betriebsstätte in Sachsen haben. Ebenfalls förderfähig sind Mitglieder freier Berufe und nicht börsennotierte Unternehmen. Besonders junge Unternehmen können von einer erhöhten Förderrate profitieren.
Förderkonditionen der Mittelstandsförderung B.II.1
Die Mittelstandsförderung B.II.1 bietet verschiedene Förderquoten, die von der Unternehmensgröße und -alter abhängig sind:
- 40 % für mittelständische Unternehmen
- 50 % für kleine Unternehmen
- 60 % für kleine und junge Unternehmen, d.h. die Eintragung der Gründung liegt nicht länger als fünf Jahre zurück
Die förderfähigen Ausgaben umfassen unter anderem Personalkosten, Anpassungs- und Verbesserungskosten und den Kauf von Instrumenten und Ausrüstung. Der Mindestbetrag pro Projekt liegt bei 5.000 EUR, wobei die gesamten direkten Ausgaben auf 200.000 EUR begrenzt sind. Einzelne direkte Ausgaben sind auf 50.000 EUR limitiert. Als ein zusätzlicher Bonus wird ein Aufschlag von 10 Prozentpunkten gewährt, sofern das Unternehmen während der Projektdauer an einen Tarif- oder gleichwertigen Lohn gebunden ist oder das Projekt einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Umweltverträglichkeit leistet.
Über die Mittelstandsförderung
Die Mittelstandsförderung B.II.1 ist ein wichtiger Bestandteil der sächsischen Wirtschaftsförderung. Sie hat es sich zur Aufgabe gemacht, innovative und zukunftsorientierte Projekte zu unterstützen und damit die Wirtschaftskraft und Innovationsfähigkeit des Freistaates Sachsen zu steigern. Sie leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Stärkung des Mittelstandes und zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit Sachsens.
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