NRW.BANK Gründungskredit: Finanzierung für dein Unternehmen in Nordrhein-Westfalen


Auf einen Blick
Standort | Düsseldorf |
|---|---|
Kategorie | Accelerator |
Verwendungszweck | Gründungsort Nordrhein-Westfalen, Erwerb von Grundstücken und Gebäuden,
Baumaßnahmen, Kosten für Außenanlagen,
Betriebs- und Geschäftsausstattung,
Kauf von immateriellen Wirtschaftsgütern,
Beschaffung und Aufstockung des Material-, Waren- oder Ersatzteillagers,
Übernahme eines mittelständischen Unternehmens, Beratungsdienstleistungen |
Umfang & Konditionen | Förderart: Ratendarlehen
Finanzierungsumfang: bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten beziehungsweise Betriebsmittel.
Höchstbetrag: 10 Mio. €
Laufzeit:
Investitionsdarlehen*:
5 Jahre bei 1 tilgungsfreien Jahr;
10 Jahre bei 1 oder 2 tilgungsfreien Jahren;
20 Jahre bei 1, 2 oder 3 tilgungsfreien Jahren.
Betriebsmitteldarlehen:
5 Jahre bei 1 tilgungsfreien Jahr.
Zinssatz:
Bei 5 bzw. 10 Jahren Laufzeit fest für die gesamte Laufzeit.
Bei mehr als 10 Jahren Laufzeit fest für die ersten 10 Jahre. Danach Neufestlegung für die Restlaufzeit.
Tilgung: Nach Ablauf der Tilgungsfreijahre in gleichen monatlichen Raten.
Auszahlung: 100%
Bereitstellungsprovision: 0,15% pro Monat, ab dem 7.Monat nach Vertragsschluss
Für größere Vorhaben können bis zur jeweils geltenden Förderhöchstgrenze zusätzliche Mittel aus dem „ERP-Gründerkredit - Universell“ beantragt werden. Die Beantragung zusätzlicher Mittel aus dem ERP-Programm „ERP-Gründerkredit – Startgeld“ ist hingegen ausgeschlossen.
Das Darlehen ist im Rahmen der Möglichkeiten des Antragstellers banküblich zu besichern.
Nicht förderfähig sind Vorhaben für exportbezogene Tätigkeiten und solche, die der Erzeugung von land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Produkten dienen. Ferner sind der Erwerb von Fahrzeugen für den Straßengütertransport durch Unternehmen des gewerblichen Straßengütertransports sowie Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien von einer Förderung ausgeschlossen.
Für Umschuldungen bzw. Nachfinanzierungen von bereits abgeschlossenen Vorhaben, sowie Anschlussfinanzierungen und Prolongationen ist eine Antragstellung ausgeschlossen. |
Antragsberechtigte | Unternehmen, Existenzgründer/in |
GRÜNDUNGSKREDIT MIT NRW.BANK: ALLES WAS SIE WISSEN MÜSSEN
Überblick über NRW.BANK Gründungskredit
Die Nordrhein-Westfälische Förderbank bietet das Programm "NRW.BANK Gründungskredit" an, um junge und bestehende Unternehmen und Existenzgründer mit finanziellem Bedarf zu unterstützen. Sie bietet ihnen niedrigverzinste Kredite für die Finanzierung von Investitionen, Ressourcen und Waren.
NRW.BANK unterstützt diverse Arten von Gründungsprojekten, einschließlich der Neugründungen, der Übername eines bestehenden Unternehmens sowie Konsolidierungsmaßnahmen in den ersten 5 Jahren nach der Geschäftsaufnahme. Auch die Finanzierung von Geschäftsneustarts, bei denen keine Verbindlichkeiten aus früheren selbständigen Tätigkeiten vorhanden sind, wird gefördert.
Wer ist antragsberechtigt bei der NRW.BANK?
Zur Antragsberechtigten zählen natürliche Personen, die ein Gewerbe- und Industrieunternehmen (einschließlich industrieller Sozialunternehmen) und/oder eine freiberufliche Existenz in Deutschland gründen wollen. Mitglieder der freien Berufe und kleinere gewerbliche Unternehmen im Sinne der KMU-Definition der EU, die weniger als 5 Jahre am Markt aktiv sind, sind ebenfalls antragsberechtigt.
Bedingungen für eine Förderung durch die NRW.BANK
Die Förderung durch die NRW.BANK ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Du musst über die notwendigen technischen und kaufmännischen Fähigkeiten für das Projekt und eine ausreichende unternehmerische Entscheidungsfreiheit verfügen.
- Die Gründung sollte darauf abzielen, mittelfristig eine Übername zu ermöglichen.
- Du bist aktiver Mitunternehmer.
- Das Projekt ist ein nachhaltiger wirtschaftlicher Erfolg.
- Das Darlehen ist im Rahmen deiner Möglichkeiten banküblich zu besichern.
- Nicht gefördert werden exportbezogene Tätigkeiten, die Erzeugung land-, forst- und fischereiwirtschaftlicher Produkte, Fahrzeuge für den gewerblichen Straßengütertransport und Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien.
- Umschuldungen, Nachfinanzierungen abgeschlossener Vorhaben, Anschlussfinanzierungen und Prolongationen sind ausgeschlossen.
Die Finanzierung deckt bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten oder Betriebsmittel ab, der Höchstbetrag liegt bei 10 Mio. €. Investitionsdarlehen beginnen ab 125.000 €, Betriebsmitteldarlehen ab 25.000 €. Die Laufzeit reicht je nach Variante von 5 bis 20 Jahren mit bis zu drei tilgungsfreien Jahren; Betriebsmitteldarlehen laufen 5 Jahre mit einem tilgungsfreien Jahr. Der Zinssatz ist bei 5 und 10 Jahren Laufzeit für die gesamte Laufzeit fest, bei längeren Laufzeiten für die ersten 10 Jahre. Getilgt wird nach den tilgungsfreien Jahren in gleichen monatlichen Raten. Für Investitions- und Betriebsmitteldarlehen ab 125.000 € kann deine Hausbank zusätzlich eine 50-prozentige Haftungsfreistellung beantragen, wenn dein Unternehmen bereits zwei Jahre am Markt ist. Eine Kombination mit dem ERP-Gründerkredit StartGeld ist nicht möglich.
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