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NRW.BANK Gründungskredit: Finanzierung für dein Unternehmen in Nordrhein-Westfalen

Die NRW.BANK Gründungskredit ist eine Förderbank, die junge und bestehende Unternehmen durch niedrigverzinste Kredite unterstützt. Sie fördert diverse Gründungsvorhaben zur Finanzierung von Investitionen, Ressourcen und Waren.

GRÜNDUNGSKREDIT MIT NRW.BANK: ALLES WAS SIE WISSEN MÜSSEN

Überblick über NRW.BANK Gründungskredit

Die Nordrhein-Westfälische Förderbank bietet das Programm "NRW.BANK Gründungskredit" an, um junge und bestehende Unternehmen und Existenzgründer mit finanziellem Bedarf zu unterstützen. Sie bietet ihnen niedrigverzinste Kredite für die Finanzierung von Investitionen, Ressourcen und Waren.

NRW.BANK unterstützt diverse Arten von Gründungsprojekten, einschließlich der Neugründungen, der Übername eines bestehenden Unternehmens sowie Konsolidierungsmaßnahmen in den ersten 5 Jahren nach der Geschäftsaufnahme. Auch die Finanzierung von Geschäftsneustarts, bei denen keine Verbindlichkeiten aus früheren selbständigen Tätigkeiten vorhanden sind, wird gefördert.

Wer ist antragsberechtigt bei der NRW.BANK?

Zur Antragsberechtigten zählen natürliche Personen, die ein Gewerbe- und Industrieunternehmen (einschließlich industrieller Sozialunternehmen) und/oder eine freiberufliche Existenz in Deutschland gründen wollen. Mitglieder der freien Berufe und kleinere gewerbliche Unternehmen im Sinne der KMU-Definition der EU, die weniger als 5 Jahre am Markt aktiv sind, sind ebenfalls antragsberechtigt.

Bedingungen für eine Förderung durch die NRW.BANK

Die Förderung durch die NRW.BANK ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen über die notwendigen technischen und kaufmännischen Fähigkeiten für das Projekt und eine ausreichende unternehmerische Entscheidungsfreiheit verfügen.
  • Die Gründung sollte darauf abzielen, mittelfristig eine Übername zu ermöglichen.
  • Sie sind aktive Mitunternehmer.
  • Das Projekt ist ein nachhaltiger wirtschaftlicher Erfolg.
  • Die Aktivitäten Ihres Unternehmens entsprechen den Anforderungen der COSME-Garantie.
  • Die Allgemeinen Bedingungen für die Vergabe von ERP-Mitteln sind zu beachten.
  • Das Projekt muss mit der Ausschlussliste der KfW-Bankengruppe vereinbar sein.
  • Ihr Projekt entspricht den geltenden Umwelt-und Sozialstandards.
  • Kreditinstitute, Versicherungen und ähnliche Finanzinstitute dürfen nicht mehr als 25% des Antragstellenden Unternehmens, direkt oder indirekt, beteiligt sein.

Die Finanzierung erfolgt zu 100% und bis zu einem Höchstbetrag von 125.000 €, bei Betriebsmitteln beträgt der Höchstbetrag 50.000 €. Die Laufzeit beträgt mindestens 2 Jahre und bis zu 10 Jahre mit einer jährlichen Tilgungsfreistellung. Der Zinssatz ist für die gesamte Laufzeit fest. Die Rückzahlungen erfolgen in monatlichen Raten nach der tilgungsfreien Zeit. Eine Haftungsfreistellung von 80% für Ihre Bank erleichtert den Zugang zum Kredit.

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