Seed- und Start-up-Fonds II: Finanzierung für dein Unternehmen in Schleswig-Holstein


Auf einen Blick
Standort | Kiel |
|---|---|
Kategorie | Accelerator |
Verwendungszweck | |
Umfang & Konditionen | |
Antragsberechtigte | Unternehmen, Existenzgründer/in |
Start-up-Finanzierung mit dem Seed- und Start-up-Fonds II von Schleswig-Holstein
Überblick über das Funding Programm
Start-ups und innovative Unternehmen in Schleswig-Holstein können sich freuen. Der Seed- und Start-up-Fonds II bietet eine wertvolle Finanzierungsquelle für Unternehmen in ihrer Anfangsphase. Mit einer Kombination aus stillen und offenen Beteiligungen zielt dieses Programm darauf ab, die Eigenkapitalbasis von Unternehmen zu stärken, ihre Ratingstellung bei Banken zu verbessern und ihre Position für die Aufnahme von Fremdkapital zu optimieren.
Wer ist antragsberechtigt für die Finanzierung durch Seed- und Start-up-Fonds II?
Universitätsausgründungen, Forschungseinrichtungen oder Unternehmen mit Forschungs-, Entwicklungs- oder wissenschaftsbasierten Aktivitäten sowie innovative Start-ups von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) können für dieses Funding qualifizieren. Um unterstützt zu werden, müssen die Unternehmen oder deren Betriebsstätte jedoch in Schleswig-Holstein ansässig sein. Auch bestehende Unternehmen, die nicht älter als fünf Jahre sind, können diese Unterstützung in Anspruch nehmen.
Konditionen der Finanzierung durch Seed- und Start-up-Fonds II
Die Unterstützung von Seed- und Start-up-Fonds II bietet verschiedene Finanzierungskonditionen:
- Still oder offene Beteiligung
- Für stille Beteiligung: Investmentvolumen im Seed-Phase zwischen 50.000 Euro und 200.000 Euro, bei begründeten Ausnahmefällen bis zu 500.000 Euro. Im Start-up-Phase zwischen 50.000 Euro und 350.000 Euro, bei begründeten Ausnahmefällen bis zu 500.000 Euro.
- Für offene Beteiligung: Maximales Investmentvolumen von 600.000 Euro als Minderheitsanteil, bis zu 25% des Kapitals.
- Rückzahlung bei stiller Beteiligung in einer Summe oder pro rata ab dem 6. Jahr, bei offener Beteiligung in einer Summe.
- Laufzeit bei stiller Beteiligung 10 Jahre, bei offener Beteiligung 7 Jahre.
- Beteiligungsgebühr je nach Kreditwürdigkeit.
Es ist wichtig zu beachten, dass Umschuldungen oder die Rückzahlung bestehender Bankverbindlichkeiten von dieser Förderung ausgeschlossen sind.
Über Seed- und Start-up-Fonds II
Der Seed- und Start-up-Fonds II wird in Zusammenarbeit mit der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH), dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft (2014 – 2020), dem Land Schleswig-Holstein und der MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein mbH bereitgestellt. Der Fond wird zudem mit Ressourcen von REACT-EU im Rahmen der Union's Antwort auf die COVID-19-Pandemie unterstützt. Dabei handelt es sich um eine wertvolle Finanzierungsmöglichkeit für Start-ups, Ausgründungen und innovative Unternehmen in Schleswig-Holstein, die ihre Unternehmensziele erreichen möchten.
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