| Unternehmen | Finoa |
|---|---|
| Branche | Crypto & Web3 |
| Finanzierungsrunde | Series A, Early Stage |
| Eingesammelt (Mio. USD) | $20.8 |
| Größenordnung | $10-50 Mio |
| Jahr | 2019 |
| Folien | 17 |
| Land | Germany |
| Phase | Series A, Early Stage |
| Investoren | Balderton Capital |
Verwahrung digitaler Vermögenswerte mit Lizenz
Finoa aus Berlin verwahrt Kryptowerte für institutionelle Anleger und Unternehmen. Das Unternehmen verfügt über eine Erlaubnis der BaFin für das Kryptoverwahrgeschäft – eine Lizenzkategorie, die in Deutschland 2020 eingeführt wurde.
Genau diese Lizenz ist das Geschäftsmodell. Institutionelle Anleger dürfen digitale Vermögenswerte in vielen Fällen nur bei regulierten Verwahrern halten. Wer die Erlaubnis hat, bedient einen Markt, der anderen verschlossen ist.
Für ein Deck heißt das, den regulatorischen Status nach vorn zu stellen und die Sicherheitsarchitektur zu belegen. Bei Verwahrern ist ein einziger Sicherheitsvorfall existenzbedrohend – die Darstellung von Schlüsselverwaltung, Vier-Augen-Prinzip und Versicherungsschutz ist Teil des Produkts.
Für deutsche Gründer im Kryptobereich ist der Fall der wichtigste Hinweis auf die Marktstruktur: Die Regulierung, die viele als Hindernis sehen, ist hier der Burggraben. Wer den Aufwand für Lizenz und Aufsicht auf sich nimmt, bekommt Kunden, die ohne diese Lizenz gar nicht kaufen dürfen.
Ein zweiter Punkt betrifft den europäischen Rahmen. Mit der Verordnung über Märkte für Kryptowerte gilt seit 2024 eine einheitliche europäische Erlaubnis, die nationale Regelungen ablöst. Wer eine deutsche Lizenz früh erworben hat, muss den Übergang darlegen – der Bestandsschutz ist zeitlich begrenzt.







