| Unternehmen | Wagestream |
|---|---|
| Branche | Fintech |
| Finanzierungsrunde | Series C, Later Stage |
| Eingesammelt (Mio. USD) | $175.0 |
| Größenordnung | $50-250 Mio |
| Jahr | 2022 |
| Folien | 11 |
| Land | United Kingdom |
| Phase | Series C, Later Stage |
| Investoren | Balderton Capital |
Vorschuss auf bereits verdienten Lohn
Wagestream aus Großbritannien ermöglicht Beschäftigten, bereits erarbeiteten Lohn vor dem Zahltag abzurufen. Angeboten wird das über den Arbeitgeber, der die Anbindung an seine Lohnabrechnung herstellt.
Das Modell zielt auf ein reales Problem: Beschäftigte mit knapper Liquidität greifen sonst auf Dispositionskredite oder kurzfristige Kredite mit hohen Zinsen zurück. Ein Vorschuss auf bereits verdientes Geld ist wirtschaftlich kein Kredit im klassischen Sinn.
Für ein Deck sind zwei Punkte zentral. Erstens die rechtliche Einordnung: Ob ein solcher Vorschuss als Kredit gilt, entscheidet über Erlaubnispflichten und Verbraucherschutzvorgaben und wird je nach Rechtsordnung unterschiedlich beantwortet. Zweitens der Vertrieb, der über Arbeitgeber läuft und damit dieselben langen Zyklen hat wie andere betriebliche Leistungen.
Für deutsche Gründer ist die erste Frage die wichtigere: In Deutschland sind Lohnabtretung, Vorschuss und Kreditgewährung klar unterschiedene Sachverhalte mit unterschiedlichen Folgen. Ein Deck, das diese Einordnung nicht sauber trifft, wird in der rechtlichen Prüfung aufgehalten.
Ein zweiter Punkt betrifft die Refinanzierung. Auch wenn wirtschaftlich kein klassischer Kredit vorliegt, muss das ausgezahlte Geld vorfinanziert werden. Woher diese Mittel kommen und was sie kosten, bestimmt die Marge je Abruf.







