| Unternehmen | Zenjob |
|---|---|
| Branche | HRTech |
| Finanzierungsrunde | Series C, Later Stage |
| Eingesammelt (Mio. USD) | $56.1 |
| Größenordnung | $50-250 Mio |
| Jahr | 2019 |
| Folien | 9 |
| Land | Germany |
| Phase | Series C, Later Stage |
| Investoren |
Kurzfristige Nebenjobs über eine App
Zenjob aus Berlin vermittelt Studierende und andere Nebenjobber an Unternehmen mit kurzfristigem Personalbedarf – Handel, Logistik, Gastronomie. Das Besondere: Zenjob stellt die Aushilfen selbst an und überlässt sie den Kunden, tritt also als Zeitarbeitsunternehmen auf.
Das ist der entscheidende Unterschied zu einer reinen Vermittlung und muss im Deck stehen. Als Arbeitgeber trägt das Unternehmen Lohnkosten, Sozialabgaben, Ausfallzeiten und die Pflichten der Arbeitnehmerüberlassung. Die Marge ist der Aufschlag auf den Stundensatz.
Die tragenden Kennzahlen sind entsprechend Auslastung der registrierten Kräfte, Ausfallquote bei zugesagten Schichten und Deckungsbeitrag je vermittelter Stunde. Die Zahl der registrierten Nutzer sagt nichts aus, solange sie nicht arbeiten.
Für deutsche Gründer im Personalbereich ist die Lehre die Rechtsform des Geschäfts: Arbeitnehmerüberlassung ist erlaubnispflichtig und bringt Pflichten mit, die eine reine Plattform nicht hat. Wer diese Rolle übernimmt, sollte sie im Deck als bewusste Entscheidung darstellen – mit den Kosten, die dazugehören.
Ein zweiter Punkt betrifft die Höchstüberlassungsdauer. Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz begrenzt in Deutschland, wie lange eine Kraft demselben Entleiher überlassen werden darf. Diese Grenze bestimmt, wie viel Umsatz je Kunde überhaupt erzielbar ist.







